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MPU Beratung

MPU Vorbereitung | Beratung


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Einzelcoaching / Gutachten / Teilnahmebescheinigung. Alkohol / Drogen  Abstinenz Stabilisierung, Jahresflat Support (Telefon / Video Call), Übungssoftware zur Nachbearbeitung, Antragsunterstützung auf Sperrfristverkürzung.

MPU Vorbereitung mit Abstinenznachweisen


Stichwort Abstinenznachweise:


Wussten Sie, dass nicht jede MPU zwangsläufig Abstinenznachweise bedingt? Vielleicht benötigen Sie ja überhaupt gar keine mit / nach Ablauf der Sperrfrist.


Sie haben nach einer Alkoholfahrt mit weniger als +- 1,6 (in Berlin +- 1,1) Promille Ihren Führerschein verloren?


Dann ist u.U. eine Sperrfristverkürzung (auf Antrag) bei der Staatsanwaltschaft / beim Verfahrensrichter möglich. Ihr Anwalt für Verkehrsrecht berät Sie gerne. Sprechen Sie ihn an! Je nach Bundesland stehen die Chancen auf Verkürzung der Sperrfrist besser oder schlechter. Da gibt es leider keine einheitliche Linie.


Dann ist u.U. eine Abstinzverkürzung oder gar der komplette Verzicht auf Abstinenznachweise möglich. Auch hier gibt es Fallstricke bei der Betrachtung des Einzelfalls.



Bei Ihnen wurde eine MPU nach einer „Cannabis Fahrt“ angeordnet?


Dann ist im Vorfeld zu prüfen, ob die Fragestellung der Führerscheinstelle direkt oder indirekt Abstinenznachweise bedingt oder auch nicht. Eine Fristsetzung zur MPU binnen 3 Monaten, welche den Betroffenen meist kurz nach dem Monat Fahrverbot ins Haus flattert, impliziert leider nicht, dass Sie per se am MPU Prüfungstag keine 6 monatige Abstinenz nachweisen müssen. Viele Betroffene berichten darüber, dass sie genau deswegen durchgefallen sind. Es fehlten schlicht die Nachweise einer Abstinenz über 6 Monate




Unverbindliche "Faustregel":


Kein Abstinenznachweis: Bei einmaligem (ALKOHOL) Delikt mit geringer BAK.


6 Monate Abstinenznachweis mit geringer bis mittlerer BAK.


12 Monate in allen anderen Fällen.


6 Monate bei THC; einmalig, geringe Drogenwerte.


12 Monate in allen anderen Fällen. - Gesetzesänderung (01.01.2024):


D2, „fortgeschrittene Drogenproblematik": 15 Monate Abstinenznachweis! Zusätzlich muss in den ersten 3 Monaten ein MPU-Vorbereitungskurs oder eine abstinenzstabilisierende Maßnahme abgeschlossen sein. Ist das nicht der Fall, verlängert sich die Abstinenzdauer entsprechend.


* Bei D2 Hypothesen wird die sog. fortgeschrittene Drogenproblematik evaluiert (beurteilt). Umgangssprachlich wird bei einer fortgeschrittenen Drogenproblematik von Drogenmissbrauch gesprochen.


Die folgenden Drogen fallen in die D2 Hypothese:


Kokain

Benzodiazepine

Opiode

Gamma-Hydroxybuttersäure (GHB)

Methamphetamin (Crystal Meth)

(Neue) psychoaktive Stoffe (-N-pS)



Achtung! Eine erst später durchgeführte MPU Vorbereitung darf sich nur noch mit der Rückfallgefahr beschäftigen und nicht mehr mit der eigentlichen Abstinenzstabilisierung. Diese ist dann gesondert nachzuweisen, wobei negative Abstinenznachweise alleine nicht mehr ausreichen, um diese zu belegen!


Alkohol / Cannabis: Keine Änderungen zur bisherigen Rechtslage.


Ausnahmen bestätigen die Regel. Bei der Einzelfallbetrachtung wirken mit (UND / ODER): Die Führerscheinstelle, Ihr MPU Berater, Ihr Rechtsanwalt, ...

MPU Vorbereitung


Ihre MPU einfach gut vorbereitet bestehen


Nehmen Sie sich die Zeit, um die Informationen zur MPU auf meiner Homepage sorgfältig durchzulesen.


Nachdem Sie alles gründlich studiert haben, rufen Sie mich an. Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich. Wenn alles passt, können wir so auch gleich im Erstgespräch oder zu einem späteren Zeitpunkt einen geeigneten Termin für Ihren (ersten) Power-Tag oder Express-Telefontermin vereinbaren. Telefoncoachings können flexibel auf mehrere Tage aufgeteilt werden, je nach Bedarf und Absprache. Vor unserer ersten Beratung schließen wir Ihre Buchung verbindlich ab, spätestens 48 Stunden nach der gemeinsamen Terminfindung. (Sollte innerhalb dieser Zeit keine Festbuchung erfolgen, verfallen alle zuvor vereinbarten Termine, Rabatte usw.) Bitte senden Sie mir nach der verbindlichen Buchung umgehend per E-Mail oder Brief alle relevanten Informationen zu Ihren Delikten. Falls Sie noch keine Unterlagen haben, hier ein Tipp: Sie können Ihre Aktenauskunft (Liste aller Verkehrsdelikte) bei der Führerscheinstelle (meist im Bürgeramt) anfordern. Bei Schwierigkeiten in diesem Zusammenhang stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Die Akteneinsicht und Auskunft aus dem Fahreignungsregister sind kostenfrei. Den Antragsvordruck (KBA) finden Sie hier: Download.



Wichtig: Entscheidungen über Maßnahmen zur Fahrerlaubnis (MPU / Nachschulung etc.) trifft NICHT das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), sondern die jeweils zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Sie sollten daher grundsätzlich immer (in allen Fragen / Anliegen / Beantragungen rund um Ihren Führerschein) den direkten Weg über Ihre Führerscheinstelle gehen! Nur dort weiß man, welche Maßnahmen Sie zur Rückerlangung / Sicherung Ihrer Fahrerlaubnis durchführen / erfolgreich bestehen müssen. Versuchen Sie stets eine freundliche respektvolle Beziehung zu den Beamten / Angestellten der Behörde aufzubauen. Erfragen Sie, welche Auflagen Sie in deren Augen unbedingt erfüllen müssen, ob und wie Sie die Prozedur (Sperrfrist) abkürzen können. Gerne helfe ich Ihnen bei der Gesprächsvorbereitung oder der Korrespondenz.



Auch senden Sie mir, falls vorhanden, lückenlos Ihre (anderen) nicht im Fahrregister genannten Delikte als Auflistung vor dem (ersten) Beratungstermin zu.


Wann ist was passiert? Uhrzeit / Datum, ..., (Haftstrafen, Anzeigen, Einträge im Führungszeugnis, laufende Verfahren, ...)


Bei Drogen- und oder Alkoholdelikten wird im Rahmen einer MPU oft ein Abstinenznachweis über mehrere Monate (ctu 3) gefordert. Die Begutachtungsstellen oder Führerscheinstellen können Ihnen die erforderlichen Adressen und Informationen bereitstellen. Gelegentlich kann auch das Gesundheitsamt behilflich sein oder die Proben rechtsverbindlich entnehmen. Die Notwendigkeit der Einreichung von Nachweisen wird individuell bewertet. 

Idiotentest


Ihr Schlüssel zurück zur Fahrerlaubnis: Der Idiotentest.


Eine MPU, im Volksmund gerne auch schon mal Idiotentest genannt, kann Ihnen vom Gesetzgeber, je nach Delikt / Vorwurf / Verdacht und oder Punktestand, zum Erhalt Ihrer Fahrerlaubnis (Zweifel an der Befähigung zum Führen eines Kraftfahrzeuges aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen oder strafrechtlicher Vergehen) oder nach dem Entzug des Führerscheins aus egal welchen Gründen zur Wiedererlangung auferlegt werden. Die Kosten einer MPU Begutachtungsstelle (Prüfungsgebühren) variieren je nach Delikt zwischen 450 bis 800 Euro. In Einzelfällen sogar bis zu 1200 / 1400 Euro. Da die Preisbindung aufgehoben worden ist, kann jede MPU Prüfstelle (TÜV, Dekra, ...) eigene Preise dafür festlegen. Selbst die Laborkosten für Abstinenznachweise sind freibleibend. Die im Internet veröffentlichten Kosten / Honorare / Gebühren sind daher lediglich Richtwerte. Bedauerlich: Viele Betroffene gehen völlig unvorbereitet zur MPU und erfahren auch "erst" vor Ort, dass Sie bitte zunächst einmal die Abstinenznachweise nach dem ctu 3 Standard eines anerkannten Labors vorlegen müssen. "Absti - ctu 3 - was? Ups, das hat mir aber keiner gesagt."  Und schon ist die MPU beendet. Diese und andere "Fallen" können Sie umgehen. Buchen Sie eine kompetente Vorbereitung und ersparen Sie sich die sinnlos ver(sch)wendete Zeit und die am falschen Ende vermeintlich eingesparten Kosten. Es wird unterm Strich nur deutlich teurer.